Metallbau Josef Welser
Problemlöser für Gewerbe,
Landwirtschaft und Industrie
Wir stellen uns jeder Herausforderung!
Besonders knifflige Aufträge sind genau unser Ding: Mit Muskelkraft, Scharfsinn und Ausdauer lösen wir jedes Problem. Wir sind Tüftler, Macher, leidenschaftliche Handwerker – Reparaturen, Instandhaltung und spezifische Anlagenmontagen sind unser Spezialgebiet!
Mit voller Kraft voraus
Im Jänner 2020 hat Josef Welser die Johann Harlander GmbH mit vollständiger Belegschaft – und somit samt wertvollem Know-How – übernommen. Auch Johann Harlander stand anfangs beratend zur Seite. Bereits im ersten Jahr des Bestehens der Metallbau Josef Welser GmbH konnte das Team verdoppelt werden… und das starke Unternehmen in Gresten wächst weiter!



Wir sind bereit für die Zukunft!
Um dem Anstieg an Aufträgen und MitarbeiterInnen gerecht zu werden, vergrößern wir unseren Standort um drei Hallen. Darin werden ein großer Verkaufsraum für viele Produkte, Schlosserei, Werkstatt sowie Büros und Aufenthaltsräume fürs Team reichlich Platz finden. Unseren Anspruch, stets am neuesten Stand der Technik zu sein, erfüllen wir mit laufenden Investitionen in neue Maschinen und Modernisierungsmaßnahmen.

Warum wir Ihre TOP-Problemlöser sind:
- Wir sind rund um die Uhr erreichbar (24h-Bereitschaft) und erledigen dringende Reparaturen schnell & flexibel.
- Durch die Erfahrung unseres Teams können wir Ihre Anlagen auch ohne Ihr Dabeisein reparieren. Das erspart Ihnen Zeit!
- Bei uns können Sie Maschinen der gängigsten Marken (Stihl, Husqvarna, …) kaufen und auch reparieren lassen! Kein Verschicken, keine langen Wartezeiten, keine Abhängigkeit vom Hersteller: Wir reparieren selbst alles, was noch irgendwie zu reparieren ist und leisten somit auch einen Beitrag zum Umweltschutz.
- Durch unseren Kleinteilehandel haben wir mehr als 20.000 Ersatzteile lagernd (vor allem im Landwirtschaftsbereich) und können bei Problemen rasch helfen.
- Wir sind Komplettanbieter und machen wirklich ALLES – wir haben das Team und das Know-How dazu.
Notfallnummer
Das § 57a-Pickerl

Die periodische Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nach § 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt – umgangssprachlich auch bekannt unter „Pickerl“, und für viele ein lästiger, immer wiederkehrender Termin.
Wir sind ermächtigt, Überprüfungen von Traktoren bis 50 km/h und Anhänger ungebremst bis 750 kg durchzuführen.
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