Die periodische Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nach § 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt – umgangssprachlich auch bekannt unter „Pickerl“, und für viele ein lästiger, immer wiederkehrender Termin.
Wir sind ermächtigt, Überprüfungen von Traktoren bis 50 km/h und Anhänger ungebremst bis 750 kg durchzuführen.